1. Vorsitzender – Ellen Rompel
2. Vorsitzender – Michel Kremer
1. Kassenwart – Roland Fadler
2. Kassenwart – Bianka Seelbach
1. Schriftführer – Tina Pleyer
2. Schriftführer – Angela Hölzemann
1. Spielleiter – Juline Oswald
2. Spielleiter – Michel Kremer
Wanderwart – nicht besetzt
Hüttenwart – Jakob Nocker
Gartenwart – Heino Nocker
Technikwart – nicht besetzt
Beisitzer (alphabetisch) – Manfred Enold, David Kremer, Erik Müller, Joachim Schneider-Reigl, Axel Wirbelauer


Die Einrichtung eines Vorstands ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes kann allerdings in der Vereinssatzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. Die Satzung kann beispielsweise bestimmen, dass Rechtsgeschäfte ab einem bestimmten Geschäftswert nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden können. Dies ist gegenüber Dritten nur wirksam, wenn die Satzung im Vereinsregister eingetragen ist. Fehlen die Mitglieder des Vorstands, kann das zuständige Amtsgericht auf Antrag einen Notvorstand bestellen. Der Vorstand wird in der Regel von der Mitgliederversammlung gewählt, abweichende Regelungen sind aber möglich. Manche Vereinsvorstände haben zum Beispiel das Recht, durch Kooptation weitere Vorstandsmitglieder ohne Befragung der Mitgliederversammlung zu ernennen.

Quelle: wiki